Erklärung zur Absage der Vorstellung am 8.11. 2025

Im Anschluss an eine Vorstellung auf unserer Bühne verlas eine Tänzerin der auftretenden Gruppe ein weder mit der Gruppe noch dem Ringlokschuppen Ruhr als Haus abgestimmtes Statement zum aktuellen Nahost Konflikt.  

Wir haben im Vorfeld wiederholt das Gespräch gesucht, um einen verantwortlichen Rahmen für eine solche Äußerung zu finden, was jedoch konsequent abgelehnt wurde. Dennoch haben wir uns entschieden, im Sinne des Rechts auf freie Meinungsäußerung das Statement einmal verlesen zu lassen.  

Im Zuge dessen fielen auch Aussagen, die wir so nicht im Ringlokschuppen reproduziert sehen möchten. Es liegt uns fern, Stimmen, die sich kritisch zum Vorgehen der aktuellen israelischen Regierung äußern, nicht zu Wort kommen zu lassen. Im Gegenteil, diese haben in den vergangenen Monaten ausdrücklich Raum und Gehör auf unseren Bühnen gefunden.  

Im Ringlokschuppen Team selbst finden sich verschiedene Perspektiven mit unterschiedlichen Haltungen. Wir sind bestürzt über das Leid der Menschen in Gaza sowie der israelischen Geiseln und ihrer Angehörigen und wünschen uns ein rasches Ende des Konflikts.  

Aussagen, die entweder antisemitische Narrative enthalten könnten oder von Dritten als Relativierung der Shoah verstanden werden könnten, wie im verlesenen Statement, können wir jedoch nicht in unseren Räumlichkeiten dulden. Sie widersprechen unserem Selbstverständnis als Ort, der Schutzräume für marginalisierte Perspektiven schaffen will. 

Es wurde angekündigt, das Statement ab jetzt auf jeder Bühne und an jeden Abend zu wiederholen. Unter diesen Umständen haben wir entschieden die zweite Vorstellung nicht stattfinden zu lassen und die weitere Zusammenarbeit in dieser Form nicht aufrecht zu erhalten.  

Die Erklärung der Gruppe zur Absage der Folgetermine findet sich auf ihrer Homepage

Im Anschluss haben wir uns an verschiedene Beratungs-, Fach- & Dokumentationsstellen für Antisemitismus sowie auch Jurist*innen gewandt, um uns professionelle Einschätzungen einzuholen. Die Einschätzungen zeigten, dass sich das Statement zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegte und bestätigten, dass es auch antisemitische Narrative sowie Aussagen enthält, die als Relativierung des Holocaust verstanden werden könnten. 

Anbei veröffentlichen wir die juristisch geprüfte, offizielle gemeinsame Einschätzung der Fachstellen RIAS und NS-Dokumentationszentrum.